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Das Volk ist gefordert

Buchpreise, Wohneigentum, Landschaftsschutz, Lotterien und mehr Ferien: Am 11. März stimmen Volk und Stände über fünf Vorlagen ab.
Von René Lenzin

Während vieler Monate haben die Parlaments und Bundesratswahlen die politische Diskussion in der Schweiz dominiert. Nun ist wieder Sachpolitik angesagt. Für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Bern, aber auch für die Stimmberechtigten im ganzen Land. Am 11. März müssen diese gleich über fünf Vorlagen befinden: drei Volksinitiativen, ein Gegenentwurf des Parlaments zu einer Volksinitiative und ein Bundesgesetz, gegen welches das Referendum ergriffen worden ist. Für die Annahmen der Initiativen und des Gegenvorschlags braucht es sowohl das Mehr vom Volk als auch der Stände, für das Gesetz reicht das Volksmehr.

«Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen»

Diese Volksinitiative der Stiftung Helvetia Nostra des Umweltschützers Franz Weber verlangt, dass der Anteil der Zweitwohnungen und der für Wohnzwecke benutzten Bruttogeschossfläche pro Gemeinde 20 Prozent nicht übersteigen darf. Laut Initianten stehen die Zweitwohnungen meist leer, beeinträchtigen die schönsten Berglandschaften und führten zu einer unkontrollierten Anstieg der Immobilienpreise. Bundesrat und Parlamentsmehrheit lehnen die Initiative ab, weil sie die unterschiedlichen Bedürfnisse von touristischen und nicht touristischen Orten nicht berücksichtige. Sie wollen das Problem der Zweitwohnungen mit raumplanerischen Massnahmen angehen – ein Prozess, den Bund, Kantone und viele Gemeinden bereits eingeleitet ­haben. Der Nationalrat hat die Initiative mit 123 zu 61 Stimmen verworfen, der Ständerat mit 29 zu 10.

Bauspar-Initiative

Diese Volksinitiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens fordert, dass die Kantone steuerliche Anreize für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einführen können. Einzelpersonen sollen während höchstens zehn Jahren je maximal 15 000 Franken als Bauspareinlage vom steuerbaren Abkommen abziehen können, Ehepaare doppelt so viel. Abzüge von maximal 5000 und 10 000 Franken sollen zudem für bauliche Energiesparmassnahmen möglich sein. Die Initianten wollen mehr Personen als heute den «Traum von den eigenen vier Wänden» ermöglichen. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil das Wohneigentum steuerlich bereits privilegiert sei und weil von der Initiative vor allem Personen mit höheren Einkommen profitieren würden. Da sich National und Ständerat weder auf eine Parole zur Initiative noch auf einen indirekten Gegenvorschlag einigen konnten, kommt die Initiative ohne Empfehlung des Parlaments an die Urne.

«Sechs Wochen Ferien für alle»

Diese Volksinitiative des christlichsozialen Gewerkschaftsbundes Travailsuisse verlangt, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens sechs Wochen bezahlte Ferien pro Jahr haben. Heute schreibt das Gesetz vier Wochen vor, fünf für unter 20Jährige. Linke und Gewerkschaften wollen mit der Initiative einen besseren Ausgleich zwischen Arbeit und Erholung schaffen. Die Arbeitsbelastung sei stetig gestiegen, mit negativen Folgen für die Gesundheit vieler Angestellter, sagen sie. Bundesrat und bürgerliche Parteien sagen, die aktuelle Regelung habe sich bewährt. Diese überlasse es den Sozialpartnern, grosszügigere Ferienregeln auszuhandeln oder Produktivitätsfortschritte in Form von höheren Löhnen oder kürzeren Arbeitszeiten weiterzugeben. Der Nationalrat hat die Initiative mit 122 zu 61 Stimmen abgelehnt, der Ständerat mit 32 zu 10.

Geldspiele für gemeinnützige Zwecke

Mit der Volksinitiative für «Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» wollen die Kantone ihre Hoheit über Lotterien sichern und die Verwendung der Spielgewinne für die Bereiche Kultur, Soziales und Sport garantieren. Mit einem direkten Gegenvorschlag nahmen Bundesrat und Parlament dieses Anliegen auf, worauf die Initiative zurückgezogen wurde. Der Nationalrat empfiehlt den Gegenvorschlag mit 193 zu 3 Stimmen zur Annahme, der Ständerat mit 42 zu 0.

Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung, das heisst die Vermarktung von Büchern zu festgelegten Preisen, ist ein politischer Dauerbrenner. 1999 hat die Wettbewerbskommission eine über hundertjährige Branchenabsprache in der Deutschschweiz als unzulässig erklärt. Um die Preisbindung zu retten, haben deren Befürworter Vorstösse für eine gesetzliche Verankerung eingereicht. Diese wurden gegen den Willen des Bundesrats in beiden Räten angenommen: mit 96 zu 86 Stimmen im Nationalrat, mit 23 zu 19 im Ständerat. Die Preisbindung soll nicht nur in den Buchhandlungen, sondern auch für den OnlineHandel gelten. Gegen das Gesetz haben das Deutschschweizer Konsumentenforum und die Jungfreisinnigen erfolgreich das Referendum ergriffen. Sie wollen den Wettbewerb auch im Buchhandel spielen lassen und überhöhte Preise verhindern. Die Befürworter der Preisbindung sagen, es gehe um den Schutz des Kulturguts Buch. Ohne Preisabsprachen würden zwar Bestseller günstiger, viele Bücher mit kleinen Auflagen würden jedoch aus den Regalen verschwinden.

Kommentare zum Thema

23.1.2012, 14:23 Uhr von Hans-Peter Ginter

Buchpreisbindung

Diese Buchpreisbindung ist doch eine absolute Sauerei und mit nichts aber gar nichts mehr zu verteidigen. Es kann doch nicht sein, dass ich für ein und dasslebe Buch in der Schweiz 30-40 % mehr bezahlen muss als im benachbarten Ausland. [...] mehr...

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