Eine gute Nachricht für alle Schweizer in Deutschland, welche die dreijährige Frist verpasst haben, um ihren Schweizer Fahrausweis prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umwandeln zu lassen: Jetzt ist das wieder möglich.
Seit dem 30. Oktober 2008 ist eine neue Regelung in Kraft, von der wir dank eines Lesers der «Schweizer Revue» Kenntnis bekommen haben. Bisher beschränkte der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit des prüfungsfreien Umschreibens der Schweizer Fahrerlaubnis auf eine Frist von drei Jahren nach dem Zuzug. Danach musste bislang eine neue Fahrprüfung abgelegt werden.
Nun wurde dieser Passus aus der Fahrerlaubnisverordnung unter Paragraph 31 (1) ersatzlos gestrichen. Zur Zeit kann man den Führerschein wieder unbefristet in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Wir betonen «zur Zeit», denn wie wir erlebt haben, können sich Gesetze ändern. Es empfiehlt sich, den Führerschein möglichst schnell zu beantragen. Nach wie vor gilt, dass Inhaber einer Schweizer Fahrerlaubnis ihren Führerschein innerhalb von sechs Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland umschreiben müssen.
Es muss in aller Deutlichkeit gesagt werden. Eine Schweizer Fahrerlaubnis verliert ihre Gültigkeit sechs Monate nach der Einreise. Wer dennoch länger auf deutschen Strassen herumfährt, begeht nicht bloss eine Ordnungswidrigkeit wie etwa eine Parksünde. Er oder sie erfüllt den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er findet sich – sofern er entdeckt wird – vor dem Richter wieder, kann mit einem saftigen Bussgeld, im Wiederholungsfall mit Freiheitsentzug rechnen und ist in jedem Fall vorbestraft.
Personen, die glaubhaft versichern können, dass sie ihre Wohnsitzdauer in Deutschland auf maximal ein Jahr festgelegt haben, was bei Studenten und Praktikanten vorkommt, können eine Verlängerung auf zwölf Monate erwirken. Sie müssen sich aber frühzeitig bei den zuständigen Behörden entsprechend absichern und nicht erst sechs Monate nach dem Umzug. Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig bei der Führerscheinstelle zu erkundigen, welche Unterlagen beizubringen sind. Bei gewissen Führerscheinkategorien müssen unter Umständen auch ein Sehtest und eine ärztliche Bescheinigung beschafft werden. Unser Leser aus Bonn bezahlte übrigens 35 Euro für die neue «Plastikkarte».
Monika Uwer-Zürcher/Elisabeth Michel, Präsidentin ASO-Deutschland
1/10 (22.12.2009 - VA)
Seit August 2007 lässt Deutschland die doppelte Staatsangehörigkeit gegenüber den EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz zu. Damit ist das möglich, was vor allem viele schweizerisch-deutsche Ehepaare seit langem wollen: Sie können jetzt beide die doppelte Staatsangehörigkeit erwerben und erhalten so auch das Bürgerrecht des Ehegatten.
Die Schweiz akzeptiert die doppelte Staatsangehörigkeit seit langem. Weil Deutschland aber bisher prinzipiell doppelte Staatsangehörigkeiten vermeiden wollte, musste ein Schweizer bereit sein, auf sein Schweizerbürgerrecht zu verzichten, wollte er Deutscher werden. Auch umgekehrt schob das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht mit einer Art Guillotineklausel einen Riegel vor: Wer als Deutscher die schweizerische Staatsangehörigkeit erwarb, verlor seit dem Jahr 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit.
Diese Rechtspositionen hat Deutschland jetzt gegenüber den EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz aufgegeben. Nach acht Jahren Aufenthaltsdauer oder nach vier Jahren Ehedauer kann also jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit hinzu erworben werden. Die Schweiz verlangt zwölf Jahre Aufenthaltsdauer oder fünf Jahre Ehedauer (sechs Jahre bei Wohnsitz im Ausland) für eine erleichterte Einbürgerung.
Die doppelte Staatsangehörigkeit ist für viele Menschen zuallererst ein emotionales Bedürfnis. Oft ist ein Elternteil wegen der schon bisher als Geburtsrecht auch von Deutschland akzeptierten Doppelbürgerschaft der Kinder der einzige in der Familie, der die andere Staatsangehörigkeit nicht besitzt.
Nicht nur Rechte
Bei aller Freude über die neuen Möglichkeiten sollte darüber nachgedacht werden, ob man bereit ist, wirklich alle Konsequenzen zu tragen. So ist jeder Schweizer verpflichtet Militärdienst zu leisten, wie Artikel 59 der Bundesverfassung feststellt. Wer keinen persönlichen Militär- oder Zivildienst leistet, muss Wehrpflichtersatz als Geldleistung erbringen. Solange der neue Doppelbürger in Deutschland lebt, wird ihn dies aufgrund von Ausnahmevorschriften nicht treffen. Hält er sich aber länger als drei Monate in der Schweiz auf oder wird er Grenzgänger, beginnt die Meldepflicht. Verlegt er seinen (steuerlichen) Wohnsitz in die Schweiz, muss er bis zum Ende Wehrpflichtersatz bezahlen. Das Abkommen zwischen beiden Staaten über die Wehrpflicht der Doppelstaatler, das die gegenseitige Anerkennung von geleistetem Wehrdienst regelt, kommt, ist aber noch nicht in Kraft.
Angenehme Folgen
Der Hinzuerwerb des schweizerischen Bürgerrechtes hat für einen Deutschen einige angenehme Folgen im Bereich des Steuerrechtes. Die deutschen Bestimmungen, die in die Schweiz ziehende Deutsche unter Umständen noch Jahre mit einer nachhängenden Besteuerung belasten, fallen nun weg. Besonders wichtig und vorteilhaft sind einige Bestimmungen des Erbschaftssteuerabkommens. Der Doppelbürger geniesst dort die Privilegien der Schweizer, für die gilt: Schweizerisches Immobilienvermögen wird in Deutschland nicht besteuert. Es unterliegt lediglich dem sogenannten Progressionsvorbehalt in Deutschland. Das heisst die deutsche Steuer wird vom Steuersatz her so berechnet, als würde das schweizerische Immobilienvermögen einbezogen. Als deutscher Staatsbürger kam es noch zu einer deutschen Besteuerung unter Anrechnung der schweizerischen Steuer. Da die meisten schweizerischen Kantone bei nahen Angehörigen nicht mehr besteuern, hatte dies in der Vergangenheit oft zur Folge, dass deutsche Erbschaftssteuer unter Anrechnung von null schweizerischer Erbschaftssteuer bezahlt wurde.
Eherechtlich wird sich in den meisten Fällen durch die doppelte Staatsbürgerschaft keine Änderung ergeben. Schweizer konnten ohnehin schon immer zwischen dem schweizerischen und dem örtlichen Eherecht wählen. Bei gemischtstaatlichen Ehen bestand dieses Wahlrecht auch aus deutscher Sicht. Auch wenn jetzt gemeinsame Staatsangehörigkeiten in einer Ehe entstehen, bleibt es bei diesem Wahlrecht.
Die meisten Ehegatten kümmern sich um solche eherechtlichen Grundsatzfragen nicht, was bei einer internationalen Problematik zu furiosen Problemen mit entsprechenden Kosten führen kann. Immer ans Eherecht aber muss man denken, wenn es um das deutsche Erbrecht geht. Die Deutschen binden nämlich die Ehegattenerbquote an die deutsche Zugewinngemeinschaft. Ohne deutsche Zugewinngemeinschaft halbiert sich die Ehegattenerbquote. Entsprechend höher fallen dann Pflichtteilsansprüche aus.
Langfristige Konsequenzen
All das wird relevant, wenn eine deutsche Staatsangehörigkeit hinzu erworben werden soll. Nach deutschem Recht hat der Deutsche nämlich (im Gegensatz zum Schweizer) kein erbrechtliches Wahlrecht. Er unterliegt zwingend dem deutschen Erbrecht und verliert damit seine bisherige Schweizer Option, zwischen seinem nationalen Recht und dem Ortsrecht zu wählen. Dass Schweizer Gerichte dies für den Schweizer gebliebenen Doppelbürger aber gerade anders sehen würden, macht die Sache kompliziert. Manchen reizt dies, solche Gegensätze zu erbrechtlichen Gestaltungen zu nutzen.
Der Zuerwerb einer zweiten Staatsangehörigkeit hat also vor allem langfristige Konsequenzen, die in der eigenen Lebens- und Vermögensnachfolgeplanung sorgfältig eingewoben werden sollten. Auslandschweizer sind, bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gehalten, sich bei ihrer schweizerischen Vertretung zu melden.
GERHARD LOCHMANN, RECHTSANWALT UND SCHWEIZERISCHER HONORARKONSUL IN EMMENDINGEN
19.02.2008 - VA
2008 sollen die Personenkontrollen an der Schweizer Grenze entfallen. Dafür ist die Schweiz dem Schengenraum beigetreten. In der Freude darüber darf aber nicht übersehen werden, dass die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied weiterhin eine Insel im grossen EU-Gebiet bleibt. Die Schweizer Grenze ist also weiter EU-Aussengrenze mit allen sich daraus ergebenden Folgen.
Seit 15. Juni gelten an allen EU-Aussengrenzen und damit auch an der Grenze zur Schweiz drastisch verschärfte Bargeldanmeldepflichten. Mussten bisher bei der Ausreise aus Deutschland oder bei der Einreise Bargeldbeträge erst ab 15.000 Euro deklariert werden, wurde die Grenze auf 10.000 Euro gesenkt. Konnte man sich bisher einfach durchwinken lassen, was vor allem bei der Ausreise ja die Regel war, gilt inzwischen eine aktive Deklarationspflicht. Nicht nur, dass ich mich nicht mehr durchwinken lassen darf, auch das Mitführen von Barmitteln von über 10.000 Euro muss schriftlich dem deutschen Zoll gegenüber erklärt werden.
Barmittel sind ausser Bargeld auch (ausgefüllte) Reiseschecks, Schecks, Aktien oder Zinsscheine. Für die schriftliche Deklaration gibt es einen Vordruck, der unter www.zoll.de als Vordruck 0403 heruntergeladen werden kann. Gefragt wird nach der Herkunft und dem Verwendungszweck der Barmittel. Die EU will damit im Rahmen der Bekämpfung von Straftaten und dem Terrorismus, insbesondere bei der Bekämpfung der Geldwäsche einen Beitrag leisten.
Der Bargeldtransport in beliebiger Höhe wird damit aber nicht eingeschränkt, er bleibt legal und ist genehmigungsfrei. Nur eben wird eine verschärfte Deklarationspflicht an der Grenze hinzugefügt.
Auch daran sollte man denken: Im Schengenraum findet die Überwachung nicht nur an der Grenzlinie selbst, sondern auch im Hinterland statt. Mobile Kontrollgruppen des Zolls führen im gesamten Bundesgebiet Kontrollen von Reisenden und von mitgeführtem Gepäck durch. Das kann auch eine Leibesvisitation einschliessen.
Wer nach Deutschland über Frankreich einreist, kann auch an der deutsch-französischen Grenze punktuell kontrolliert werden. Weil diese Grenze aber eine Grenze innerhalb des Schengenraumes ist, gibt es keine aktive Deklarationspflicht. Lediglich auf Nachfrage muss mündlich angezeigt werden. Klar, dass eine solche Deklarationspflicht nur greift, wenn im Verstossfalle empfindliche Bussgelder drohen. Wird die Deklaration unterlassen, werden sichergestellte Unterlagen wie Scheckkarten oder Kontoauszüge auch dem deutschen Finanzamt zugänglich gemacht.
Der Bundesrat will noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf vorlegen, der erstmals eine Deklarationspflicht auf Anfrage auch beim Schweizer Zoll bringen soll. Die Umsetzung soll aber frühestens ab Mitte 2008 erfolgen.
GERHARD LOCHMANN, RECHTSANWALT UND SCHWEIZERISCHER HONORARKONSUL IN EMMENDINGEN
3.10.2007 - VA
Die Antwort auf diese Frage ist nicht nur im Falle einer Scheidung wichtig. Überraschenderweise hat das Güterrecht in Deutschland auch für den Erbfall weitreichende Konsequenzen.
Vielleicht lautet Ihre spontane Antwort, das sei doch gleichgültig. Hauptsache, man sei verheiratet. Das zugrunde liegende Recht spiele keine Rolle, solange man nicht an Scheidung denke. Leider ist das nur die halbe Wahrheit, und die andere Hälfte kann teuer werden. Viele deutsche Ehepaare verändern heute ihren Güterstand. Die gewählte Gütertrennung war in jungen Jahren einmal aus Sicherheitsgründen sinnvoll. Später steht der erbschaftsteuerfreie Übergang des Zugewinns im Vordergrund, der nur über die Zugewinngemeinschaft erreichbar ist.
Ehen zwischen Partnern mit unterschiedlicher Nationalität bieten weitere Möglichkeiten. Ihnen stehen alle Wahlmöglichkeiten ihres jeweiligen nationalen Rechtes, häufig noch weitere Möglichkeiten im Wohnsitzstaat offen. Dabei kann Schweizer Recht vorteilhaft sein, muss aber nicht. Haben zwei Schweizer in Hamburg geheiratet, ist die Sache einfach. Auf den Ort der Eheschliessung kommt es nämlich nicht an. Für sie gilt, wenn Sie nicht vertraglich einen anderen Güterstand gewählt haben, der gesetzliche Güterstand der Schweiz. Sie leben also in Errungenschaftsbeteiligung mit der Konsequenz, diese Errungenschaft bei Scheidung oder Eheauflösung durch Tod ausgleichen zu müssen. Haben aber eine Schweizerin und ein Deutscher geheiratet, haben wir diese eindeutige Situation, die durch die gemeinsame Staatsangehörigkeit geschaffen wird, eben nicht. Wiederum hilft der Heiratsort nicht weiter. Auch der spätere Erwerb einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Welcher Güterstand für diese Ehe gilt, wird nämlich im Moment der Eheschliessung festgelegt. Allerdings kann der Güterstand auch später durch eine (in Deutschland notarielle) Vereinbarung geändert werden.
Haben also in unserem Fall die Schweizerin und der Deutsche beispielsweise in Las Vegas geheiratet und ihren Ehewohnsitz direkt nach der Eheschliessung in München gewählt, ist der gemeinsame Ehewohnsitz der erste und entscheidende Anknüpfungspunkt. Man unterstellt eine stillschweigende Rechtswahl zum deutschen Güterrecht und damit dem deutschen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. So ganz eindeutig ist das aber nicht. Diesen Güterstand gibt es in Deutschland nämlich erst seit dem 1. Juli 1958 und für den Bereich der ehemaligen DDR seit dem 3. Oktober 1990. Für Eheschliessungen vor diesem Zeitpunkt können andere Regeln gelten. Fehlt es an einem alsbaldigen deutschen Ehewohnsitz etwa wegen eines längeren Auslandaufenthaltes, kann das bedeuten, dass das Recht des Wohnsitzstaates für das Güterrecht massgeblich geworden ist. Wenn Sie mir soweit gefolgt sind, denken Sie jetzt vielleicht wieder daran, dass Sie sich ja nicht scheiden lassen wollen.
Verstirbt aber ein Schweizer Bürger in Deutschland, wenden die deutschen Behörden deutsches (Erb-)Recht an und dabei erhält das eheliche Güterrecht einen in der Welt einmaligen Stellenwert: Die deutschen Erbquoten hängen nämlich direkt vom Güterstand ab. Das ist für einen Schweizer (aber auch für alle anderen Ausländer), der in seiner Rechtsordnung denkt, gänzlich überraschend. Die deutsche Ehefrau erbt zum Beispiel im Rahmen der Zugewinngemeinschaft die Hälfte, neben zwei Kindern bei Gütertrennung aber nur ein Drittel. Durch die Veränderung des Güterrechts verändern sich also die Erbquoten. Das ist aber nicht die einzige Besonderheit. Wird in der Schweiz nach einem Erbfall ganz selbstverständlich zuerst die Errungenschaft verteilt und dann die Erbquote angewandt, kann in Deutschland darauf verzichtet werden. Wer in der Zugewinngemeinschaft lebt, kann seinen Erbteil pauschal um ein Viertel erhöhen, auch wenn er gar keinen Zugewinn erzielt, sondern im Gegenteil einen solchen seinem Partner eigentlich hätte ausgleichen müssen. Auch wenn die schweizerische Errungenschaftsbeteiligung und deutsche Zugewinngemeinschaft sehr verwandt sind, ergeben sich doch in der Praxis gravierende Berechnungsunterschiede, die allein für sich schon einen Wechsel des Güterstandes interessant machen können.
Weil bei gemischt staatlichen Ehen deutsche Notare Beurteilungsschwierigkeiten ausschliessen wollen, haben sie oft (aus Unsicherheit) beim Erwerb von Immobilien Vereinbarungen zum Güterstand vorsichtshalber aufgenommen. Dies muss bei der Beurteilung mitberücksichtigt werden.
Unrichtige Vorstellungen über den eigenen Güterstand haben aber noch weiter reichende Folgen: Solche Irrtümer können Grundlage von Testamenten sein, die dann förmlich auf Sand gebaut sind. Ein solches Testament kann möglicherweise durch eine Irrtumsanfechtung später beseitigt werden. Generell ist immer dann Vorsicht geboten, wenn das eheliche Güterrecht einem anderen Staat als das Erbrecht untersteht. Gerade durch Wechsel (oder Hinzuerwerb) von Staatsangehörigkeiten verändern sich in Deutschland die erbrechtlichen Unterstellungen. Davon ist aber die ursprüngliche Güterrechtsunterstellung nicht betroffen. Der sich daraus ergebende Widerspruch kann gravierende Konsequenzen haben.
Bedenken Sie den unterschiedlichen Erwartungshorizont: Ein Schweizer denkt zuerst an das Güterrecht, dann an das Erbrecht. Die erbschaftsteuerliche Situation interessiert ihn bei der Weitergabe im engen Familienkreis meist nicht. In Deutschland aber gilt der strenge Dreiklang Güterrecht - Erbrecht - Steuerrecht. Dabei tut rechtzeitige Vorsorge Not, weil (steuerrechtlich) Güterstandsänderungen nur für die Zukunft akzeptiert werden.
GERHARD LOCHMANN, RECHTSANWALT UND SCHWEIZERISCHER HONORARKONSUL IN EMMENDINGEN
6.10.2006 - VA
Weitere Informationen zu Rechtsfragen für Schweizer in Deutschland stellt der Dachverband "ASO-Deutschland" auf seiner Website zur Verfügung.