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ASO Ratgeber

Frage:

Ich bin Auslandschweizer und habe das Stimmmaterial für die letzten Abstimmungen nicht erhalten. Was muss ich machen, damit das nicht mehr vorkommt?

Antwort:

Damit die Auslandschweizerinnen und -schweizer ihre politischen Rechte ausüben können, müssen sie bei der für ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung immatrikuliert sein. Zudem müssen sie ein Formular ausfüllen, um sich für die Ausübung der politischen Rechte anzumelden. Diese Anmeldung muss alle vier Jahre erneuert werden. Zu diesem Zweck dient ein Formular, das die Stimmgemeinde den Auslandschweizerinnen und -schweizern mindestens einmal jährlich direkt zustellt. Wird die Anmeldung nicht erneuert, so streicht die Stimmgemeinde die Wählerin bzw. den Wähler aus dem Stimmregister. Eine Wiederanmeldung ist jedoch jederzeit möglich, dafür muss nur das Formular «Meldung als Stimmberechtigte(r) Auslandschweizer( in)» ausgefüllt und an die zuständige Schweizer Vertretung gesandt werden.

Wenn Sie Ihr Stimmmaterial nicht erhalten haben, überprüfen Sie zunächst, ob Sie bei der Schweizer Vertretung immer noch für die Ausübung der politischen Rechte angemeldet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, dann brauchen Sie nur das erwähnte Anmeldeformular auszufüllen und an die zuständige Schweizer Vertrertung zu senden. Sollte mit Ihrer Anmeldung jedoch alles in Ordnung sein, dann müssen Sie überprüfen, ob Sie im Stimmregister Ihrer Stimmgemeinde eingeschrieben sind. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie bei Ihrer Stimmgemeinde erneut für die Ausübung der politischen Rechte angemeldet werden. Sind Sie jedoch ordnungsgemäss im Stimmregister eingetragen, dann liegt es wohl an den Unwägbarkeiten der Post, dass Sie Ihr Stimmmaterial nicht erhalten haben; dies kommt leider immer noch allzu oft vor. Mit der Einführung des E-Voting sollte sich dieses Problem jedoch deutlich verbessern.

Vergewissern Sie sich bei einem Wohnortswechsel, ob Sie Ihre Adressänderung der zuständigen Schweizer Vertretung auch tatsächlich gemeldet haben. Das Formular, mit dem Sie sich für die Ausübung der politischen Rechte anmelden können, kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden: www.aso.ch

Auf der Internetseite der ASO finden Sie verschiedene Standardbriefe, die Ihnen dienlich sind, falls Sie bei der Ausübung der politischen Rechte auf Schwierigkeiten stossen sollten: www.aso.ch

Der Rechtsdienst der ASO erteilt allgemeine rechtliche Auskünfte zum schweizerischen Recht und insbesondere zu den Bereichen, die die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betreffen. Er gibt keine Auskünfte über ausländisches Recht und interveniert auch nicht bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.

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