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ASO-Ratgeber

Ich möchte in der Schweiz studieren, was bedeutet das in Bezug auf den Militärdienst?

Jeder Schweizer Mann ist bis zum Ende des Jahres, in dem er 30 bzw. – falls er vor dem Verlassen der Schweiz die Rekrutenschule bereits absolviert hat – 34 Jahre alt wird, verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Sobald ein Schweizer in die Schweiz zurückkehrt, wird er daher aufgefordert, entsprechend seinem Alter und seiner Tauglichkeit der Wehrpflicht nachzukommen. Schweizer Bürger können bis zum Ende des Jahres, in dem sie 25 Jahre alt werden, für den Militärdienst rekrutiert werden. Sie werden dann bis zum Ende des Jahres, in dem sie 26 Jahre alt werden, zur Rekrutenschule aufgeboten. Ausgenommen sind Männer, die in der Schweiz bereits Militärdienst geleistet, einen militärischen Auslandsurlaub erhalten oder sich während mehr als sechs Jahren ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben und von der Armee nicht mehr benötigt werden. Diejenigen Schweizer Staatsbürger, die aus Altersgründen nicht mehr rekrutiert werden, müssen die Rekrutenschule nicht absolvieren, sie müssen aber Wehrpflichtersatz leisten. Auslandschweizer, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, müssen sich innert 14 Tagen nach ihrer Ankunft in der Schweiz beim Sektionschef melden. Doppelbürger, die in ihrem zweiten Heimatstaat bereits Militärdienst oder Zivildienst geleistet oder – als Ersatz dafür – eine Abgabe bezahlt haben, müssen in der Schweiz keinen Militärdienst mehr leisten. Sie sind aber nicht von der Pflicht befreit, sich beim Sektionschef zu melden und möglicherweise müssen sie eine Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen. Wer seinen Militärdienst in Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien absolviert hat, ist dank den zwischenstaatlichen Abkommen, welche die Schweiz mit diesen Ländern getroffen hat, von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können sich auch entscheiden, freiwillig die Rekrutenschule in der Schweiz zu absolvieren. Ein entsprechendes Gesuch ist an die folgende Adresse zu richten:

Führungsstab der Armee ,
Personelles der Armee (FGG 1)
Steuerung und Vorgaben
Rodtmattstr. 110, 3003 Bern
Tel. 031 324 32 56. Fax 031 324 14 92
E-Mail: personelles@gst.admin.ch
Website: www.vbs.admin.ch

Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, kann einen Zivildienst absolvieren. Der Zivildienst dauert anderthalbmal so lang wie der Militärdienst. Für weitere Informationen:

Zivildienst Zentralstelle
Malerweg 6, 3600 Thun
Tel: 033 228 19 99, Fax: 033 228 19 98
E-Mail: info@zivi.admin.ch
Website: www.zivi.admin.ch

Sarah Mastantuoni, Leiterin Rechtsdienst

Der Rechtsdienst der ASO erteilt allgemeine rechtliche Auskünfte zum schweizerischen Recht und insbesondere in den Bereichen, die Auslandschweizer betreffen. Er gibt keine Auskünfte über ausländisches Recht und interveniert auch nicht bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.